- Grundlagen zur energetischen Sanierung
- Warum sich energetische Sanierung lohnt
- Drei Wege zur energetischen Sanierung
- Sanierungsstrategien im Vergleich
- Bauteilanforderungen im Überblick
- Heizungsanlage
Kurzüberblick
Energetische Sanierung lässt sich in vier Bereiche gliedern. Diese können einzeln oder in Kombination umgesetzt werden.
Details
Dämmen der thermischen Hüllfläche (z. B. Dach, Fassade, Kellerdecke, Fenster)
Gefördert werden Dämm-Maßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie Erneuerung bzw. Einbau von Fenstern, Außentüren, -toren und Vorhangfassaden. Zusätzlich förderfähig: sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen. Mindestinvestition 300 € brutto (BEG EM Nr. 5.1).
Erneuerung oder Installation von Anlagen außerhalb von Heizung und Warmwasserbereitung
Gefördert werden Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung. Bei Wohngebäuden zusätzlich: digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“). Bei Nichtwohngebäuden: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Kältetechnik zur Raumkühlung. Nicht gefördert: Eigenbauanlagen, Prototypen, gebrauchte Anlagen (BEG EM Nr. 5.2).
Neue Heizung, neue Warmwasserbereitung und ggf. Kühlung
Gefördert werden effiziente Wärmeerzeuger (u. a. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen) sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Voraussetzung: Bestandsgebäude, Steigerung der Energieeffizienz bzw. des EE-Anteils und Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems inkl. hydraulischem Abgleich. Grundförderung 30 %, zzgl. Boni (z. B. Klimageschwindigkeits-Bonus bis aktuell max. 16 %) (BEG EM Nr. 5.3; verändert sich schnell).
Heizungsoptimierung einer Bestandsheizung
Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre (bei fossilen Brennstoffen max. 20 Jahre) sind. Voraussetzung ist ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem (Verfahren B). Förderfähig u. a.: hocheffiziente Pumpen, Thermostatventile, Heizkurveneinstellung, Dämmung der Verteilleitungen. Der Einbau bzw. Austausch von Wärmeerzeugern ist hier nicht förderfähig. Fördersatz bis zu 20 % (BEG EM Nr. 4.1).
Hinweis: Bei einer neuen Heizung ist die Heizungsoptimierung zwingender Bestandteil von Punkt 3. Wird sie einzeln betrachtet, muss die bestehende Heizung älter als 2 und jünger als 20 Jahre sein.
