Wieviel Förderung ist für Ihre neue Heizung möglich?
Rechnet die BEG-Förderung nach den seit dem 21.07.2026 geltenden, gestaffelten Konditionen – getrennt für Wohn- und Nichtwohngebäude, weil unterschiedliche Boni und Bemessungsgrundlagen gelten.
Rechenstand: BEG-Reform 21.07.2026 · Werte bis Ende 2030 hinterlegt
Um welche Art Gebäude geht es?
Wohn- und Nichtwohngebäude werden nach unterschiedlichen Regeln gefördert – unterschiedliche Bemessungsgrundlage, unterschiedliche Boni.
Wohngebäude
Ein-/Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, WEG. Bemessung je Wohneinheit. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus möglich.
Nichtwohngebäude
Büro, Praxis, Gewerbe, Halle, öffentliches Gebäude … Bemessung je m² Nettogrundfläche. Kein Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus.
Wohngebäude
1. Objekt & Investition
Grunddaten zum Gebäude und zur geplanten Maßnahme.
Dieser Rechner bildet Gebäude bis 10 Wohneinheiten ab. Bei größeren Objekten bitte individuell rechnen – die Boni pro Wohneinheit werden sonst unübersichtlich.
Maßgeblich für alle Bonushöhen und Kostendeckel ist der Tag der Antragstellung – nicht der Einbau.
Wohngebäude
2. Eigentümer & Einkommen
Entscheidet über Einkommensbonus und die 70/80-%-Förderobergrenze.
Laut Steuerbescheid – nicht das Bruttoeinkommen.
Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten je selbstgenutzter Wohneinheit einzeln – z. B. bei einer WEG mit mehreren Eigentümern. Bitte pro Wohneinheit angeben.
Wohngebäude
3. Heiztechnik
Bestimmt Grundförderung, Wertschöpfungsbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus.
Relevant für den Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027. Nachweiskriterien noch nicht veröffentlicht (angekündigt 2. Halbjahr 2026).
Ab 1.1.2028 Fördervoraussetzung – ohne natürliches Kältemittel dann keine Förderung mehr möglich.
Grün-zu-Grün-Regel (ab Q1 2027): Wurde die bestehende Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen, gelten pauschal nur 25 % der Investitionskosten als förderfähig. Wurde sie seit dem 01.01.2008 in Betrieb genommen, entfällt die Förderung für den Austausch ab Q1 2027 vollständig (Ausnahme: bivalente Systeme mit Öl-/Gas-/Kohle-Anteil – bitte hierzu gesondert prüfen). Vor Q1 2027 gilt diese Einschränkung noch nicht, es gibt aber auch keinen Klimageschwindigkeitsbonus.
Nichtwohngebäude
1. Objekt & Investition
Bemessungsgrundlage ist bei Nichtwohngebäuden die Nettogrundfläche der thermisch konditionierten Zonen – nicht die Anzahl Wohneinheiten.
Nichtwohngebäude
2. Heiztechnik
Bei Nichtwohngebäuden gibt es keinen Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus – beide sind an Wohneinheit bzw. Haushaltseinkommen gebunden. Es zählt die Grundförderung, ggf. plus Wertschöpfungsbonus.
Relevant für den Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027. Nachweiskriterien noch nicht veröffentlicht.
Ab 1.1.2028 Fördervoraussetzung.
Grün-zu-Grün-Regel (ab Q1 2027): Vor 01.01.2008 in Betrieb genommen → pauschal 25 % der Investitionskosten förderfähig. Seit 01.01.2008 in Betrieb → ab Q1 2027 keine Förderung mehr (Ausnahme: bivalente Systeme mit fossilem Anteil).
Maximal möglicher Zuschuss am gewählten Antragsdatum
0 €
Wie sich die Förderung mit der Zeit verändert
Gleiche Angaben, jeweils zum Datum, an dem sich die Konditionen ändern.
Ändert die Fördersätze und den Kostendeckel unten sofort – ohne Zeitstrahl über mehrere Termine, sondern für genau das hier gewählte Datum.
Unverbindliche Berechnung. Dieser Rechner ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Rechtsberatung. Grundlage sind die am 20.–21.07.2026 veröffentlichten BEG-Förderrichtlinien (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen) sowie seither bekannt gewordene amtliche FAQ. Für Zeiträume ab 2027 enthält die Berechnung Prognosen (insb. genauer Starttermin und Nachweiskriterien des Wertschöpfungsbonus, Fortschreibung der Degression nach 2030, exakte Auslegung der Grün-zu-Grün-Ausnahme für bivalente Systeme), die sich noch ändern können. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültigen, offiziellen Bedingungen von KfW und BAFA.