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Förderungen für die energetische Sanierung auf einen Blick
Fünf Förderwege stehen für energetische Sanierungen grundsätzlich zur Verfügung. Welcher für Sie passt, hängt davon ab, was Sie vorhaben – hier die wichtigsten Eckdaten im Vergleich.
Stand: BEG-Reform 21.07.2026Im Vergleich
| Kategorie | § 35c EStG | BEG EM – Gebäudehülle (BAFA) | BEG EM – Heizungstausch (KfW 458/459) | KfW 261 – Effizienzhaus | KfW 358/359 – Ergänzungskredit |
|---|---|---|---|---|---|
| Art der Förderung | Steuerlastminderung | Zuschuss | Zuschuss | Kredit + Tilgungszuschuss | Kredit (Zwischenfinanzierung) |
| Förderhöhe | 20 % über 3 Jahre | 15 % Grundförderung + 5 % WPB-Bonus¹ + 5 % iSFP-Bonus | 30 % Grundförderung¹ + bis 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis 40 % Einkommensbonus (max. 70–80 % gesamt) | 0–10 % Tilgungszuschuss + ca. 15 % Zinsvorteil + WPB-/SerSan-Bonus¹ | kein Zuschuss, zinsgünstiger Kredit |
| Max. förderfähige Kosten | bis 200.000 € pro Objekt | 30.000 € für 1. WE, gestaffelt nach WE-Zahl · mit iSFP verdoppelt | 28.000 € für 1. WE, sinkt halbjährlich² · gestaffelt nach WE-Zahl | 150.000 € pro WE | bis 120.000 € pro WE |
| Antragsweg | über die Steuererklärung, kein separater Antrag | BAFA-Konto, vor Beginn der Maßnahme | Portal „Meine KfW“, vor Beginn der Maßnahme | über die Hausbank, mit Energieeffizienz-Experte | über die Hausbank, nur mit gültiger Zuschusszusage |
| Wer fördert? | Finanzamt | BAFA | KfW | KfW | KfW |
| Objektvoraussetzung | selbstgenutztes Wohngebäude | Bestandsgebäude | Bestandsgebäude mit bestehender Heizung | Wohngebäude, Effizienzhaus-Ziel | gültige BEG-EM-Zuschusszusage (max. 12 Monate alt) |
| Typische Nutzung | wenn kein Zuschuss infrage kommt oder gewünscht ist | Einzelmaßnahmen: Fassade, Dach, Fenster | Heizungstausch mit hohen Zuschüssen | ganzheitliche Komplettsanierung | Liquiditätsbrücke bis zur Zuschussauszahlung |
¹ Boni WPB, SerSan und Wertschöpfungsbonus gelten erst ab Quartal 1/2027. Bei der Gebäudehülle setzt der WPB-Bonus zusätzlich zwingend einen geförderten iSFP voraus – ohne iSFP kein WPB-Bonus (die 30.000-€-Mindestinvestition des iSFP-Bonus selbst muss dafür aber nicht erfüllt sein). ² Die Höchstgrenzen sinken bei der Heizungsförderung seit der Reform alle 6 Monate um 750 € – je früher der Antrag, desto höher i. d. R. die Förderung.
Die fünf Wege im Detail
Steuerliche Förderung
§ 35c EStG
- Was wird gefördert?
- Energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Heizung oder Optimierung.
- Wie hoch?
- 20 % Steuerbonus, verteilt über 3 Jahre, bis zu 40.000 € pro Objekt.
- Wie läuft der Antrag?
- Kein separater Antrag – Nachweise werden mit der Steuererklärung eingereicht.
- Für wen geeignet?
- Für alle, die keinen BAFA- oder KfW-Antrag stellen möchten oder können.
Zuschuss
BEG EM – Gebäudehülle (BAFA)
- Was wird gefördert?
- Dämmung von Dach, Wand, Kellerdecke, neue Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung.
- Wie hoch?
- 15 % Grundförderung, + 5 % WPB-Bonus (ab Q1/2027) und/oder + 5 % iSFP-Bonus möglich.
- Max. Kosten
- 30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € – gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten.
- Für wen geeignet?
- Eigentümer, die einzelne Bauteile schrittweise modernisieren.
Zuschuss
BEG EM – Heizungstausch (KfW 458/459)
- Was wird gefördert?
- Neue Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Fernwärme, H₂-Ready im Gebäudenetz.
- Wie hoch?
- 30 % Grundförderung (ab Q1/2027: 15 % + 15 % Wertschöpfungsbonus), + Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus – bis zu 70–80 % in Summe.
- Max. Kosten
- 28.000 € für die 1. Wohneinheit, sinkt seit der Reform alle 6 Monate um 750 €.
- Für wen geeignet?
- Wer die alte Heizung ersetzt und möglichst hohe Zuschüsse nutzen möchte.
Kredit + Tilgungszuschuss
KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung
- Was wird gefördert?
- Die komplette energetische Sanierung – Gebäudehülle, Heizung und Anlagentechnik zusammen.
- Wie hoch?
- Zinsgünstiger Kredit (Zinsvorteil ca. 15 %) + Tilgungszuschuss 0–10 % je nach Effizienzhaus-Standard, + WPB-/SerSan-Bonus ab Q1/2027.
- Max. Kosten
- 150.000 € pro Wohneinheit, einheitlich für alle Standards.
- Für wen geeignet?
- Wer ganzheitlich modernisiert und ein Effizienzhaus-Niveau erreichen möchte.
Zwischenfinanzierung
KfW 358/359 – Ergänzungskredit
- Was wird gefördert?
- Kein eigenständiges Fördermittel – überbrückt die Zeit zwischen Auftragserteilung und Zuschussauszahlung.
- Wie hoch?
- Bis 120.000 € pro Wohneinheit; KfW 358 mit Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €, KfW 359 ohne Einkommensgrenze.
- Voraussetzung
- Eine gültige BEG-EM-Zuschusszusage, die nicht älter als 12 Monate ist.
- Für wen geeignet?
- Bei Liquiditätsengpässen während der Umsetzung.
Kurz gesagt
- Steuerbonus: Ohne Antrag, 20 % über die Steuer zurück – aber nur, wenn genug Steuerlast vorhanden ist.
- BEG EM Hülle: Zuschuss für Dämmung & Fenster, bis zu 25 % mit allen Boni.
- BEG EM Heizung: Zuschuss für neue Heizung, potenziell sehr hohe Förderquoten – aber zeitkritisch, da die Konditionen halbjährlich sinken.
- KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Kredit + Zuschuss aus einer Hand.
- KfW 358/359: Reine Zwischenfinanzierung, kein zusätzliches Fördervolumen.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Rechtsberatung. Grundlage sind die am 20.–21.07.2026 veröffentlichten BEG-Richtlinien. Für Zeiträume ab 2027 enthält die Übersicht Prognosen (u. a. genauer Starttermin des Wertschöpfungsbonus), die sich noch ändern können. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültigen, offiziellen Bedingungen von KfW und BAFA. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie gerne den Heizungsförderrechner.
