Förderübersicht

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Förderungen für die energetische Sanierung auf einen Blick

Fünf Förderwege stehen für energetische Sanierungen grundsätzlich zur Verfügung. Welcher für Sie passt, hängt davon ab, was Sie vorhaben – hier die wichtigsten Eckdaten im Vergleich.

Stand: BEG-Reform 21.07.2026

Im Vergleich

Kategorie § 35c EStG BEG EM – Gebäudehülle (BAFA) BEG EM – Heizungstausch (KfW 458/459) KfW 261 – Effizienzhaus KfW 358/359 – Ergänzungskredit
Art der FörderungSteuerlastminderungZuschussZuschussKredit + TilgungszuschussKredit (Zwischenfinanzierung)
Förderhöhe20 % über 3 Jahre15 % Grundförderung + 5 % WPB-Bonus¹ + 5 % iSFP-Bonus30 % Grundförderung¹ + bis 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + bis 40 % Einkommensbonus (max. 70–80 % gesamt)0–10 % Tilgungszuschuss + ca. 15 % Zinsvorteil + WPB-/SerSan-Bonus¹kein Zuschuss, zinsgünstiger Kredit
Max. förderfähige Kostenbis 200.000 € pro Objekt30.000 € für 1. WE, gestaffelt nach WE-Zahl · mit iSFP verdoppelt28.000 € für 1. WE, sinkt halbjährlich² · gestaffelt nach WE-Zahl150.000 € pro WEbis 120.000 € pro WE
Antragswegüber die Steuererklärung, kein separater AntragBAFA-Konto, vor Beginn der MaßnahmePortal „Meine KfW“, vor Beginn der Maßnahmeüber die Hausbank, mit Energieeffizienz-Experteüber die Hausbank, nur mit gültiger Zuschusszusage
Wer fördert?FinanzamtBAFAKfWKfWKfW
Objektvoraussetzungselbstgenutztes WohngebäudeBestandsgebäudeBestandsgebäude mit bestehender HeizungWohngebäude, Effizienzhaus-Zielgültige BEG-EM-Zuschusszusage (max. 12 Monate alt)
Typische Nutzungwenn kein Zuschuss infrage kommt oder gewünscht istEinzelmaßnahmen: Fassade, Dach, FensterHeizungstausch mit hohen Zuschüssenganzheitliche KomplettsanierungLiquiditätsbrücke bis zur Zuschussauszahlung

¹ Boni WPB, SerSan und Wertschöpfungsbonus gelten erst ab Quartal 1/2027. Bei der Gebäudehülle setzt der WPB-Bonus zusätzlich zwingend einen geförderten iSFP voraus – ohne iSFP kein WPB-Bonus (die 30.000-€-Mindestinvestition des iSFP-Bonus selbst muss dafür aber nicht erfüllt sein). ² Die Höchstgrenzen sinken bei der Heizungsförderung seit der Reform alle 6 Monate um 750 € – je früher der Antrag, desto höher i. d. R. die Förderung.

Die fünf Wege im Detail

Steuerliche Förderung

§ 35c EStG

Was wird gefördert?
Energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, neue Fenster, Heizung oder Optimierung.
Wie hoch?
20 % Steuerbonus, verteilt über 3 Jahre, bis zu 40.000 € pro Objekt.
Wie läuft der Antrag?
Kein separater Antrag – Nachweise werden mit der Steuererklärung eingereicht.
Für wen geeignet?
Für alle, die keinen BAFA- oder KfW-Antrag stellen möchten oder können.
Zu bedenken: Sinkt Ihre Steuerlast in einem Jahr auf 0, verfällt der nicht nutzbare Teil der Ermäßigung ersatzlos. In den meisten Fällen wirtschaftlich schwächer als ein BEG-Zuschuss.

Zuschuss

BEG EM – Gebäudehülle (BAFA)

Was wird gefördert?
Dämmung von Dach, Wand, Kellerdecke, neue Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung.
Wie hoch?
15 % Grundförderung, + 5 % WPB-Bonus (ab Q1/2027) und/oder + 5 % iSFP-Bonus möglich.
Max. Kosten
30.000 € pro Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € – gestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten.
Für wen geeignet?
Eigentümer, die einzelne Bauteile schrittweise modernisieren.
WPB-Bonus nur mit iSFP: Der WPB-Bonus setzt zwingend voraus, dass die Maßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans ist – ohne iSFP kein WPB-Bonus, auch wenn das Gebäude die WPB-Kriterien erfüllt.

Zuschuss

BEG EM – Heizungstausch (KfW 458/459)

Was wird gefördert?
Neue Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Fernwärme, H₂-Ready im Gebäudenetz.
Wie hoch?
30 % Grundförderung (ab Q1/2027: 15 % + 15 % Wertschöpfungsbonus), + Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus – bis zu 70–80 % in Summe.
Max. Kosten
28.000 € für die 1. Wohneinheit, sinkt seit der Reform alle 6 Monate um 750 €.
Für wen geeignet?
Wer die alte Heizung ersetzt und möglichst hohe Zuschüsse nutzen möchte.
Achtung bei bestehender Wärmepumpe/EE-Heizung: Wird ab Q1/2027 eine bereits vorhandene Wärmepumpe oder andere EE-Heizung ersetzt, sind nur noch pauschal 25 % der Kosten förderfähig (Anlage vor 2008) oder gar keine Förderung mehr (Anlage ab 2008).

Kredit + Tilgungszuschuss

KfW 261 – Effizienzhaus-Sanierung

Was wird gefördert?
Die komplette energetische Sanierung – Gebäudehülle, Heizung und Anlagentechnik zusammen.
Wie hoch?
Zinsgünstiger Kredit (Zinsvorteil ca. 15 %) + Tilgungszuschuss 0–10 % je nach Effizienzhaus-Standard, + WPB-/SerSan-Bonus ab Q1/2027.
Max. Kosten
150.000 € pro Wohneinheit, einheitlich für alle Standards.
Für wen geeignet?
Wer ganzheitlich modernisiert und ein Effizienzhaus-Niveau erreichen möchte.
Sommerlicher Wärmeschutz ist Pflicht: Wird er nicht eingehalten, entfällt die gesamte Förderung – seine Einhaltung kann aber selbst Mehrkosten verursachen.

Zwischenfinanzierung

KfW 358/359 – Ergänzungskredit

Was wird gefördert?
Kein eigenständiges Fördermittel – überbrückt die Zeit zwischen Auftragserteilung und Zuschussauszahlung.
Wie hoch?
Bis 120.000 € pro Wohneinheit; KfW 358 mit Zinsvorteil bei Haushaltseinkommen bis 90.000 €, KfW 359 ohne Einkommensgrenze.
Voraussetzung
Eine gültige BEG-EM-Zuschusszusage, die nicht älter als 12 Monate ist.
Für wen geeignet?
Bei Liquiditätsengpässen während der Umsetzung.

Kurz gesagt

  • Steuerbonus: Ohne Antrag, 20 % über die Steuer zurück – aber nur, wenn genug Steuerlast vorhanden ist.
  • BEG EM Hülle: Zuschuss für Dämmung & Fenster, bis zu 25 % mit allen Boni.
  • BEG EM Heizung: Zuschuss für neue Heizung, potenziell sehr hohe Förderquoten – aber zeitkritisch, da die Konditionen halbjährlich sinken.
  • KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Kredit + Zuschuss aus einer Hand.
  • KfW 358/359: Reine Zwischenfinanzierung, kein zusätzliches Fördervolumen.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Energieberatung oder Rechtsberatung. Grundlage sind die am 20.–21.07.2026 veröffentlichten BEG-Richtlinien. Für Zeiträume ab 2027 enthält die Übersicht Prognosen (u. a. genauer Starttermin des Wertschöpfungsbonus), die sich noch ändern können. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gültigen, offiziellen Bedingungen von KfW und BAFA. Für Ihren konkreten Fall nutzen Sie gerne den Heizungsförderrechner.