iSFP – Wissenswertes

Kundeninformationen

iSFP-Kochrezept

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) – was er ist, wer ihn beantragen kann und wie der Ablauf konkret aussieht.

Was ist ein iSFP?

Eine geförderte Energieberatung: Die Leistung wird durch den Bund, konkret das BAFA, finanziell unterstützt. Der individuelle Sanierungsfahrplan stellt in 3–5 Maßnahmenpaketen dar, wie ein Gebäude schrittweise zu einem Effizienzhaus entwickelt werden kann.

Richtlinienkonforme Darstellung

  • Mindestens 65 % erneuerbare Energien müssen zur Heizwärmeerzeugung vorgesehen sein.
  • Die Heizungsmodernisierung darf nicht im ersten Maßnahmenpaket erscheinen.
  • Maßnahmen dürfen im Verlauf des Fahrplans nicht zurückgebaut werden.

Besonderheit bei EBfW

  • 3D-Abbildung des Gebäudes
  • Gebäudeaufnahme vor Ort
  • Online-Durchsprache
  • Finale Übergabe vor Ort

Gültigkeit & Förderung

15 Jahre
Gültigkeit des iSFP für den Bonus-Abruf
9 Monate
Frist nach Zuwendungsbescheid für Beratung & Übergabe
10 Jahre
Mindestalter des Gebäudes (Bauantrag/-anzeige)
Freiwillig
Maßnahmen sind unverbindlich, Förderung bleibt bestehen
Es kann keine erneute Förderung innerhalb von 4 Jahren für dasselbe Objekt beantragt werden.

Lohnt sich der iSFP für Sie?

Der iSFP kostet Sie zunächst Zeit und einen eigenen Förderantrag – rechnet sich aber über die Boni, die Sie ohne ihn gar nicht erst beantragen können. Das folgende Beispiel zeigt den Effekt über vier Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dach, Fenster, Fassade, Kellerdecke), jeweils mit Investitionskosten in Höhe der vollen Förderhöchstgrenze mit iSFP.

iSFP-Vorteilsrechner (Gebäudehülle)

MaßnahmeOhne iSFPMit iSFPVorteil
Gesamt (4 Maßnahmen)

Nicht in Euro, aber real spürbar: Mit dem iSFP liegt bereits eine 3D-Abbildung Ihres Gebäudes vor. Bei einer späteren Heizlastberechnung entfällt dadurch ein Teil der sonst nötigen Datenaufnahme – ein Zeit- und Kostenvorteil, der in der Tabelle oben nicht mitgerechnet ist.

Wer darf einen iSFP beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von Wohngebäuden
  • WEGs
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Erbbauberechtigte
  • Miteigentümer
  • Erbengemeinschaften
Voraussetzung: Das Wohngebäude muss bei Antragstellung mindestens 10 Jahre alt sein (Bauantrag oder Bauanzeige liegt mindestens 10 Jahre zurück).
Wichtig: Die Förderung wird dem Eigentümer zugeordnet. Der iSFP selbst ist gebäudebezogen – eine Bevollmächtigung ist möglich.

Vorgehen zur Beantragung

  1. Registrierung im BAFA-Portal
  2. Antrag „Energieberatung Wohngebäude“ stellen
  3. Beraterkennung eingeben: EB643291
  4. Vorgangsnummer (85xxxxxx) an mich als Energieberater senden
  5. Zuwendungsbescheid abwarten (oder vorher starten)
  6. Unterlagen bereitstellen (Pläne, Schnitte, Heizung, Warmwasser, Bausubstanz)

Ablauf der iSFP-Erstellung

  1. BAFA-Antrag stellen
  2. Vorgangsnummer übermitteln
  3. Unterlagen senden
  4. Vor-Ort-Termin
  5. Vorabentwurf per Zoom
  6. Finale Übergabe am Objekt
  7. Verwendungsnachweis einreichen
  8. Förderung wird ausgezahlt

Links

Leistungsumfang – kurz und klar

Der iSFP ist ein strategisches Planungsinstrument, das die energetische Entwicklung eines Gebäudes in sinnvollen Schritten darstellt. Er dient als Orientierung und Entscheidungshilfe – nicht als Sammlung beliebig vieler Varianten oder Detailberechnungen.

Mit der Erstellung und Übergabe des iSFP sowie der anschließenden Prüfung durch das BAFA und der Auszahlung der Förderung ist der Auftrag abgeschlossen.

Gehört zum iSFP

  • Datenaufnahme vor Ort
  • Erstellung des Sanierungsfahrplans
  • Aushändigung & Erläuterung

Gehört nicht dazu

  • Begleitung von Förderanträgen
  • Heizlastberechnung
  • Angebotsprüfung
  • Weitere Beratungsleistungen

Diese Leistungen können bei Bedarf selbstverständlich separat beauftragt werden.

© Florian Wardemann, EBfW