EBFW – Preisrechner
Wählen Sie Ihren Gebäudetyp sowie die gewünschten Leistungen aus den Bereichen. Die Summe wird unten laufend aktualisiert. Alle Angaben unverbindlich, ein individuelles Angebot kann abweichen.
1 · Gebäudetyp
2 · Leistungen auswählen
Ihre Auswahl & Summe
Weitere Preise auf Anfrage insbesondere
– Begehung eines Hauses vor Erwerb
– Gesamtsanierungen KfW 261 oder Förderung Gewerbe zu Wohnen KfW266
– DIN 18599 Bilanzierungen (Energiebedarf) vor und nach Sanierung
– Wärmebrückenberechnungen (Simulation) auf für Feuchteschutz
– Unterstützung bei Förderantragstellung insb. KfW458 (Heizungsförderung)
– Beratung für Gewerbeobjekte: EBN, Energieausweise NWG, gTPB, gTPB, gBzA, gBnD
Nicht mehr im Programm: Neubauten und Neubauförderungen
Energieberatung · Fördermöglichkeiten
Wer fördert was?
Zwei Bundesprogramme sind für die meisten Sanierungsvorhaben an einer selbstgenutzten oder vermieteten Wohnung relevant. Der Rest des BAFA-Förderkompass richtet sich an Unternehmen, Kommunen oder Netzbetreiber und ist hier bewusst ausgeblendet.
Auf Basis des Förderkompass 2026 der zuständigen Bundesbehörde, sinngemäß zusammengefasst und um Praxis-Einordnung ergänzt. Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Vorhaben sprechen Sie mich gerne an.
Die Weiche, die leicht übersehen wird
„Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ klingt nach einem Programm. Verwaltet wird es aber von zwei verschiedenen Stellen – mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
BAFA
- Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sommerlicher Wärmeschutz)
- Anlagentechnik außer Heizung – u. a. Lüftungsanlagen
- Gebäudenetz (Errichtung/Umbau/Erweiterung)
- Heizungsoptimierung (Pumpen, Pufferspeicher, Heizkörper)
- Fachplanung und Baubegleitung
→ Auch Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung fallen hierunter.
KfW
- Heizungstausch selbst (Wärmepumpe, Gasheizungs-Austausch usw.)
- Klimageschwindigkeits-Bonus für den Heizungstausch außerhalb eines Gebäudenetzes
- Effizienzhaus-Förderkredite
→ Der eigentliche Heizungstausch läuft hier, nicht über BAFA.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA-Teil)
PrivatpersonenZuschuss zur Steigerung der Energieeffizienz an Bestandsgebäuden – Wohn- und Nichtwohngebäude.
Optionale Boni
Energieberatung für Wohngebäude
PrivatpersonenZuschuss zur Beratung, aus der ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) entsteht – Voraussetzung für den iSFP-Bonus oben.
Wer ist antragsberechtigt
- Eigentümerinnen von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Nießbrauchsberechtigte
- Mieterinnen und Pächter
Förderkonditionen
- 50 % des Beratungshonorars, max. 650 € bei 1–2 Wohneinheiten
- 50 % des Beratungshonorars, max. 850 € ab 3 Wohneinheiten
- WEG zusätzlich: 250 € Erläuterungszuschuss bei Vorstellung in der Eigentümerversammlung
florian.wardemann@ebfw.info
www.ebfw.net · www.ebfw.info
