1. Rechtliche Grundlage
Ein Energieausweis ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erforderlich, wenn ein Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder modernisiert wird. Alle Energieausweise müssen beim DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) registriert werden, damit eine unabhängige Prüfung möglich ist. Wichtig: Wenn im Ausweis vermerkt ist, dass die Angaben vom Eigentümer stammen, trägt dieser auch die Verantwortung für deren Richtigkeit.
2. Welcher Energieausweis passt zu meinem Haus?
Energieverbrauchsausweis – ausreichend, wenn:
- das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat oder
- nach 1977 gebaut wurde oder
- bereits auf das Wärmeschutzniveau 1977 modernisiert wurde.
Energiebedarfsausweis – verpflichtend, wenn:
- das Gebäude maximal vier Wohneinheiten hat und
- vor 1977 errichtet wurde und
- nicht auf das Wärmeschutzniveau 1977 modernisiert wurde.
Faustregel: Je kleiner und älter das Gebäude, desto eher ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
3. Beschreibung der beiden Ausweisarten
Energieverbrauchsausweis
- basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
- stark abhängig von Nutzerverhalten, Belegung und individuellen Gewohnheiten
- Beispiel: Eine alleinlebende Rentnerin kann im selben Einfamilienhaus zwei Effizienzklassen besser abschneiden als eine vierköpfige Familie
- daher gut zur groben Orientierung, aber nicht zur technischen Bewertung geeignet
- Achtung: Verbrauchsausweise sind nicht nutzerunabhängig
Energiebedarfsausweis
- basiert auf einer technischen Berechnung des Gebäudes
- unabhängig von Nutzerverhalten
- enthält Werte wie Transmissionswärmeverlust, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf
- Wichtig: Diese Werte sollten immer der gesetzlichen Mindestanforderung nach GEG gegenübergestellt sein. Fehlen diese Angaben, ist der Ausweis mit Vorsicht zu bewerten.
4. Klimabezogene Referenzierung
Beide Ausweisarten werden:
- zeitlich auf ein typisches Referenzjahr (TRY) normiert
- räumlich auf eine durchschnittliche deutsche Klimazone bzw. die Klimadaten von Potsdam bezogen
Dadurch sind Energieausweise bundesweit vergleichbar – unabhängig vom tatsächlichen Wetter der letzten Jahre.
5. Kostenfreie Beratung
Für Eigentümer (oder welche, die es werden wollen) steht eine kostenfreie Erstberatung zum Energieausweis zur Verfügung. Nutzen Sie dafür gerne das Online‑Angebot unter EBFW.net.
